Anonym

Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.  
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.  


👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitssverletzungen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung<br />
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung<br />


45.029

Bearbeitungen