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Versicherungsberatungsprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen

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D.h.. dass der Versicherungsvermittler intensiv nachfragen muss, wenn der Kunde mit dem Bereich Versicherungen nicht bewandert ist, um dessen Wünsche und Bedürfnisse abzuklären.
D.h.. dass der Versicherungsvermittler intensiv nachfragen muss, wenn der Kunde mit dem Bereich Versicherungen nicht bewandert ist, um dessen Wünsche und Bedürfnisse abzuklären.
Bei der Befragungspflicht des Versicherungsvermittlers geht es darum, mit der anlassbezogenen Beratung die subjektive Welt des Kunden zu erfassen.
Bei der Befragungspflicht des Versicherungsvermittlers geht es darum, mit der anlassbezogenen Beratung die subjektive Welt des Kunden zu erfassen.


- '''Beratungspflicht'''
- '''Beratungspflicht'''
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Auf Basis der Bedürfnisse und Wünsche des Kunden und der Situationsanalyse wird durch den Versicherungsvermittler der Versicherungsbedarf des Kunden ermittelt. Hieraus resultiert die objektive Feststellung der notwendigen Vorgehensweise bzgl. der Veränderung und/oder Anpassung der Versicherungsverträge des Kunden.
Auf Basis der Bedürfnisse und Wünsche des Kunden und der Situationsanalyse wird durch den Versicherungsvermittler der Versicherungsbedarf des Kunden ermittelt. Hieraus resultiert die objektive Feststellung der notwendigen Vorgehensweise bzgl. der Veränderung und/oder Anpassung der Versicherungsverträge des Kunden.
Der Kundenbedarf bildet die Grundlage für die Empfehlung oder den Rat, den der Versicherungsvermittler dem Kunden erteilt.
Der Kundenbedarf bildet die Grundlage für die Empfehlung oder den Rat, den der Versicherungsvermittler dem Kunden erteilt.


- '''Begründungspflicht'''
- '''Begründungspflicht'''


Der Rat bzw. die Empfehlung des Versicherungsvermittlers muss begründet werden. Insbesondere unter Beachtung der Wünsche, Bedürfnisse und der vorliegenden Situation des Kunden. Ist die Lösung der gegebenen Situation nicht vollständig möglich, da z.B. die Geldmittel nicht ausreichen oder kein passender Versicherungsschutz nicht verfügbar ist, so ist dies bei der Begründung des Rates zu vermerken.
Der Rat bzw. die Empfehlung des Versicherungsvermittlers muss begründet werden. Insbesondere unter Beachtung der Wünsche, Bedürfnisse und der vorliegenden Situation des Kunden. Ist die Lösung der gegebenen Situation nicht vollständig möglich, da z.B. die Geldmittel nicht ausreichen oder kein passender Versicherungsschutz nicht verfügbar ist, so ist dies bei der Begründung des Rates zu vermerken.


- '''Dokumentationspflicht und Beratungsdokumentation'''
- '''Dokumentationspflicht und Beratungsdokumentation'''
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Für alle Versicherungsvermittler ist die Dokumentation verpflichtend. Einen Anspruch auf die Dokumentation und deren Aushändigung hat der Versicherer nicht, da das Gesetz nur für den Versicherungsvermittler Gültigkeit hat. Aufgrund des Inkrafttretens des VVG´s besteht für den Vertreter die Verpflichtung zur Weiterleitung der Dokumentation. Soll die Dokumentation an den Versicherer weitergeleitet werden, z.B. zur Risikobeurteilung, so sollte eine Datenschutzerklärung mit dem Kunden vereinbart werden, die die Weiterleitung an den Versicherer ermöglicht.
Für alle Versicherungsvermittler ist die Dokumentation verpflichtend. Einen Anspruch auf die Dokumentation und deren Aushändigung hat der Versicherer nicht, da das Gesetz nur für den Versicherungsvermittler Gültigkeit hat. Aufgrund des Inkrafttretens des VVG´s besteht für den Vertreter die Verpflichtung zur Weiterleitung der Dokumentation. Soll die Dokumentation an den Versicherer weitergeleitet werden, z.B. zur Risikobeurteilung, so sollte eine Datenschutzerklärung mit dem Kunden vereinbart werden, die die Weiterleitung an den Versicherer ermöglicht.
Der Beratungsdokumentation können Anlagen beigefügt werden, die Bestandteil des Dokuments werden. Diese Anlagen können sein z.B. EDV-gestützte Analysen oder Berechnungen aus Angebotssoftware oder Programmen. Die beigefügten Anlagen sollten im Beratungsdokument aufgeführt werden.
Der Beratungsdokumentation können Anlagen beigefügt werden, die Bestandteil des Dokuments werden. Diese Anlagen können sein z.B. EDV-gestützte Analysen oder Berechnungen aus Angebotssoftware oder Programmen. Die beigefügten Anlagen sollten im Beratungsdokument aufgeführt werden.


- '''Verzichtserklärung'''
- '''Verzichtserklärung'''
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