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Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung.
'''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung.


'''Begrenzt absetzbar''' sind anderen Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge in unterschiedlicher Höhe. Dabei wird unterschieden zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.
'''Begrenzt absetzbar''' sind die anderen Vorsorgeaufwendungen. Unterschieden wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen, private Rentenversicherungen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherung etc.




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Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden:
Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden:
<br />
<br />
* '''Basisversorgung'''<br />
- Basiskrankenversicherung<br />
- Pflegepflichtversicherung<br />


* '''Altersvorsorgeversicherungen'''<br />  
* '''Altersvorsorgeversicherungen'''<br />  
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