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Versicherungen für Pferd, Halter, Hüter, Reiter ...: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Leibesfruchtversicherung'''<br />
* '''Leibesfruchtversicherung'''<br />
Die Leibesfruchtversicherung lässt Sie während der aufregenden Zeit, bis das Fohlen endlich das Licht der Welt erblickt hat, beruhigt schlafen, denn der Wert Ihres Fohlens ist abgesichert.
Der Beginn dieses Versicherungsschutzes liegt zwischen dem siebten Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt des Fohlens. Entscheidend hierfür ist der Eingang Ihres Versicherungsantrages. Der späteste Zeitpunkt zu Beantragung dieser Trächtigkeitsversicherung liegt somit also bei einem Monat vor der Fohlengeburt.
Sicherheit bereits im Mutterleib
Die Erstattung durch die Leibesfruchtversicherung erfolgt bei Tod oder Nottötung durch Unfall oder Krankheit. Die Zeitspanne beläuft sich auf die Zeit vor der Geburt und beinhaltet auch die Geburt selbst. Darüber hinaus besteht dieser Versicherungsschutz bis 28 Tage nach der Geburt.
Ab dem 29. Tag erhalten Sie automatisch Deckungsschutz für den Wert des Fohlens bei Tod bzw. Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl.
Kostenlos im Versicherungsschutz enthalten ist auch ein Pferdehalter-Notrufservice, der Ihnen während der gesamten Laufzeit Tierkliniken in Ihrer Nähe benennt.
Anschlussversicherung nach der Geburt.
Die Versicherungssumme der ab dem 29. Tag nach der Geburt bestehenden Pferdelebensversicherung Ihres Fohlens bei Tod bzw. Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit  kann selbstverständlich erhöht werden. Setzen Sie sich hierfür bitte nach der Geburt Ihres Fohlens mit uns in Verbindung.


* '''Pferdetransportversicherung'''<br />
* '''Pferdetransportversicherung'''<br />
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