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Eine | Eine Versicherung auf fremde Rechnung, ist im Gegensatz zur Versicherung auf eigene Rechnung, ein Vertrag, den der Versicherungsnehmer in seinem Namen zugunsten eines anderen (oder mehrerer anderer) als Versicherte oder Bezugsberechtigte abschließt. (§ 328 BGB) https://dejure.org/gesetze/BGB/328.html.<br /> | ||
Eine namentliche Benennung ist nicht zwingend erforderlich. Es wird ein fremdes Interesse versichert. Die Rechte aus diesem Vertrag stehen diesem Dritten zu. Hierbei steht die Verfügungsbefugnis aber dem Versicherungsnehmer zu (§ 45, Absatz1 VVG) https://dejure.org/gesetze/VVG/45.html. <br /> | Eine namentliche Benennung ist nicht zwingend erforderlich. Es wird ein fremdes Interesse versichert. Die Rechte aus diesem Vertrag stehen diesem Dritten zu. Hierbei steht die Verfügungsbefugnis aber dem Versicherungsnehmer zu (§ 45, Absatz1 VVG) https://dejure.org/gesetze/VVG/45.html. <br /> | ||
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Schlagwort: Versicherung für Fremde Rechnung, Versicherung für eigene Rechnung, Vertrag zu Gunsten Dritter<br /> | |||
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