Vermittlerregister

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Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:

- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)

Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.

http://www.vermittlerregister.info

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