Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.'''
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:
Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:


- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
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- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und<br />
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und<br />
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />
'''Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.'''
Siehe: http://www.vermittlerregister.info<br />
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<center>{{BimpimV02}}




Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
Weitergehende  Infos bekommen Sie von der IHK.


http://www.vermittlerregister.info
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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