Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.'''
'''Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.'''
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:
Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:


- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />

Version vom 1. Juni 2017, 18:51 Uhr

Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt. Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:

- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)

Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.

http://www.vermittlerregister.info

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