Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

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Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:


- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),<br />
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),<br />
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und<br />
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />


Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern geführt.
 
Weitergehende  Infos bekommen Sie von den Industrie- und Handelskammern..
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
Weitergehende  Infos bekommen Sie von der IHK


http://www.ihk.de/
http://www.ihk.de/

Version vom 1. Juni 2017, 11:29 Uhr

Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:

- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)


Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt. Weitergehende Infos bekommen Sie von der IHK

http://www.ihk.de/