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Verkehrssicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.
Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.


'''Die Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur den Eigentümer der Gefahrenquelle, sondern auch jeden, der tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, über die gefahrauslösende Sache zur verfügen.'''
⚠️  '''Die Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur den Eigentümer der Gefahrenquelle''', sondern auch jeden, der tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, über die gefahrauslösende Sache zur verfügen.'


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