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Vereinsreiseversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Gesetzliche Bestimmungen'''<br />
* '''Gesetzliche Bestimmungen'''<br />
Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB  § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisendensind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''.  
Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB  § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''.  


* '''Wer ist betroffen'''<br />
* '''Wer ist betroffen'''<br />
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