Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsveranstaltungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsveranstaltungen<br />


Jede Vereinsveranstaltung unterliegt einem nicht zu unterschätzendem Risiko. Hierbei unterliegt der Veranstalter der gesetzlichen Haftpflicht, sowohl bei der Durchführung der Veranstaltung, als auch bei der Vorbereitung.  
Jede Vereinsveranstaltung unterliegt einem nicht zu unterschätzendem Risiko. Hierbei unterliegt der Veranstalter der gesetzlichen Haftpflicht, sowohl bei der Durchführung der Veranstaltung, als auch bei der Vorbereitung.  
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| Sommerfest eines Traditionsvereins || 30 || Hüpfburg und Bewirtung || 146 Euro
| Sommerfest eines Traditionsvereins || 30 || Hüpfburg und Bewirtung || 146 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Ärztekongress viermal jährlich || 7.000 || || 452 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Kulturveranstaltung || 1.000 || || 126 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Musikveranstaltung in einem Zirkuszelt || 1.000 || || 452 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Hochzeit || 500 || || 94 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Sommer- und Straßenfest eines Gewerbeverbandes || 300 || Hüpfburg und Bewirtung || 146 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| 40 Vorträge in verschiedenen deutschen Städten || 6.000 || || 452 Euro
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