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Bei der Vereinsgebäudeversicherung sollte die Versicherungssumme nach dem Neubauwert mit Wertzuschlagsklausel vereinbart werden, damit auch evtl. Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollte die Klausel Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag der Vereinsgebäudeversicherung vereinbart werden. | Bei der Vereinsgebäudeversicherung sollte die Versicherungssumme nach dem Neubauwert mit Wertzuschlagsklausel vereinbart werden, damit auch evtl. Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollte die Klausel Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag der Vereinsgebäudeversicherung vereinbart werden. | ||
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