Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Versicherer '''prüft''' Schadenersatzansprüchen Dritter, '''wehrt Ansprüche ab''' oder '''begleicht berechtigte Forderungen.'''
*:Der Versicherer '''prüft''' Schadenersatzansprüchen Dritter, '''wehrt Ansprüche ab''' oder '''begleicht berechtigte Forderungen.'''





Version vom 19. Februar 2022, 14:25 Uhr

Die Durchführung einer Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden, für die der Veranstalter haften muss. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Dritte beginnt bereits mit den Vorbereitungen der Veranstaltung und endet nach dem Ende der Abbauarbeiten für die Veranstaltung.


  • Der Versicherer prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.


  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung, der weitere Leistungsumfang
- Aufbauarbeiten und Abbauarbeiten bis zu 3 Tage – ist verlängerbar
- vertraglich übernommene Haftpflicht des Eigentümers der/des Halle/Geländes – Freistellung des Vermieters
- eigene Bewirtung
- Tribünenaufbau und Tribünenabbau
- Veranstaltungszelte mit/ohne Aufbau und Abbau
- Feuerwerke
- Umzüge, Festumzüge
- Hüpfburg, Kletterwand
- freiberufliche Mitarbeiter


Versicherbare Veranstaltungen

A Ausstellung
B Bazar Betriebsausflug
Bundes- und Landestreffen
D Disco
F Festzug Flohmarkt
Freiluftaufführung
G Geburtstagsfeiern Großveranstaltung
H Heimatfest Hochzeit
I Informationsveranstaltung
J Jubiläum
K Kabarett / Varite Karnevals- oder Faschingszug
Kinderfest / Kinderzirkus Kongress
Konzerte aller Art Kulturtage / Kulturfestivals
Kurs
L Lehrgang Lesung
M Maibaum aufstellen Maifest
Martinsumzug Messe
Modenschau
O Open-Air-Festival Open-Air-Kino
Open-Air-Veranstaltungen
P Paraden, auch mit Tieren und Fahrzeugen Pferderennen
Präsentationen Privatfest
Private Festlichkeiten wie z.B. Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum
R Rock-, Popkonzert Ruder-, Segelregatta
S Schaumparties Seminar
Schulfeier Schul- und Studienfahrt
Schützenfest Sportveranstaltung, wie z.B. Turnen, Schwimmen, Fußball
Sportwettkämpfe, auch Rennen Squash- oder Tennisturnier
Stadt- und Bürgerfest
T Tagung Tanz- und Theaterveranstaltung
Tierschau Tourneen
Trachtenfest
U Umweltaktion Umzug
V Vernissage Viehauktion
Viehmarkt, Vieh-, Hunde-, Katzenausstelleung Vortrag
Vortragsreihe
W Weihnachtsmarkt Wein- und Bierfest
Wett- und Ringreiten Wintersportveranstaltung
Winzerfest Work-Camps
Z Zeltlager


  • Mit Beitragszuschlag versicherbare Veranstaltungen
- Gletscher- und Höhlenwanderungen
- Kajak- und Kanufahrten
- Klettern in Klettergärten
- Mountainbike-Touren
- Reitveranstaltungen
- Surfen und Segeln


  • Nicht versicherbare Veranstaltungen
- Bungee-Jumping
- Canyoning
- Fallschirmspringen
- Jet-Ski-Fahren
- Tauchen
- Wildwasser-Rafting


  • Prämienbeispiele zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Veranstaltungsart Teilnehmer/Besucher Bemerkung Jahresbeitrag
Ärztekongress 4mal jährlich 7.000 ca. 450 Euro
Hochzeit 500 ca. 90 Euro
Kulturveranstaltung 1.000 ca. 120 Euro
Musikveranstaltung in einem Zirkuszelt 1.000 ca. 450 Euro
Sommer- und Straßenfest eines Gewerbeverbandes 300 mit Bewirtung, Hüpfburg ca. 140 Euro
Straßenfest 400 ohne Bewirtung ca. 90 Euro
Traditionsverein - Sommerfest 30 mit Bewirtung, Hüpfburg ca. 140 Euro
40 Vorträge in verschiedenen deutschen Städten 6.000 ca. 450 Euro















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