Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch.
Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus.
Einige Beispiele: <br />
Einige Beispiele: <br />


Zeile 9: Zeile 9:




Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
⚠️  Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
 
 





Aktuelle Version vom 25. April 2021, 09:18 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


⚠️ Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-