Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:




Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
 


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  

Version vom 18. Juni 2017, 11:13 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-