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Unterversicherungsverzicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Unterversicherungsverzicht, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung'''
'''Unterversicherungsverzicht, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung'''


In der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung kann die Klause „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart werden. Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme wird eine eventuelle Unterversicherung nicht angerechnet. Bei der Klausel Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.  
In der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung kann die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart werden. Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme wird eine eventuelle Unterversicherung nicht angerechnet. Bei der Klausel Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.  


Die Klausel Unterversicherungsverzicht spielt insbesondere in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung im Schadensfall eine erhebliche Rolle. Liegt im Schadensfall eine Unterversicherung vor, so erfolgt nur eine anteilige Entschädigungsleistung. Bei einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht erfolgt eine volle Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die Klausel Unterversicherungsverzicht spielt insbesondere in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung im Schadensfall eine erhebliche Rolle. Liegt im Schadensfall eine Unterversicherung vor, so erfolgt nur eine anteilige Entschädigungsleistung. Bei einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht erfolgt eine volle Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.