Unfallversicherung private, Verfallsfrist

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Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.


Siehe auch:
Verjährung


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Schlagwort: Anspruch geltend machen
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