Unfallversicherung private, Selbstverschulden bei Trunkenheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Unfallversicherer kann bei Selbstverschulden die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ereignet sich ein Unfall und der Versicherungsnehmer stand unter Alkoholeinfluss, wird der Versicherer i.d.R. so verfahren. Unfallgelder werden  um ca. 20 % gekürzt. Die gesetzliche Krankenkasse wird keine Tagegelder bei Arbeitsausfall übernehmen. Die Rentenversicherung wird keine Invaliditätsleistungen erbringen.
Der Unfallversicherer kann bei Selbstverschulden die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ereignet sich ein Unfall und der Versicherungsnehmer stand unter Alkoholeinfluss, wird der Versicherer i.d.R. so verfahren. Unfallgelder werden  um ca. 20 % gekürzt. Die gesetzliche Krankenkasse wird keine Tagegelder bei Arbeitsausfall übernehmen. Die Rentenversicherung wird keine Invaliditätsleistungen erbringen.
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Version vom 2. Dezember 2018, 09:05 Uhr


Der Unfallversicherer kann bei Selbstverschulden die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ereignet sich ein Unfall und der Versicherungsnehmer stand unter Alkoholeinfluss, wird der Versicherer i.d.R. so verfahren. Unfallgelder werden um ca. 20 % gekürzt. Die gesetzliche Krankenkasse wird keine Tagegelder bei Arbeitsausfall übernehmen. Die Rentenversicherung wird keine Invaliditätsleistungen erbringen.


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