Unfallversicherung private, Schadenbeispiele

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Sturz mit dem Fahrrad

Ein 30jähriger Versicherter stürzte beim Fahrradfahren schwer. Dabei schlug er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und streifte mit dem Rücken eine Leitplanke. Neben einer schwerwiegenden Kopfverletzung – trotzt Fahrradhelms – zog sich der Versicherte Frakturen der Wirbelsäule zu, die das Rückenmark schwer verletzten. Die Folge daraus war eine komplette Querschnittlähmung. Nach Prüfung der ärztlichen Untersuchungsergebnisse durch den Unfallversicherer wird ein Invaliditätsgrad von 100 % bestätigt. Folglich leistet der Unfallversicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung.


Umgeknickter Fuß

Einer 25jährigen Versicherten unterlief auf den ersten Anblick ein kleines Missgeschick. Sie knickte mit dem linken Fuß auf einem unebenen Boden um. Wenig Tage später bildete sich daraus jedoch eine Thrombose, die einen Herzstillstand zur Folge hatte. Irreparable Hirnschäden waren die Folgen, die einen Invalidität von 100 % bedeuteten. Bei der Leistungsprüfung des Unfallversicherer wurde festgestellt, dass die Thrombose als Folge aus dem Unfallereignis entstand. Somit wurde die Vollinvalidität der Versicherten bestätigt und der Unfallversicherer hatte seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht.


Badeunfall

Ein 20jähriger Einzelhandelskaufmann erlitt bei seinem letzten Besuch an einem Badesee einen Unfall durch einen Kopfsprung in den See. Folglich erlitt er eine erhebliche Verletzung der Wirbelsäule, die einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus von 9 Wochen zur Folge hatte. Die Leistungsprüfung des Unfallversicherer, die auf die ärztlichen Unterlagen beruht, ergibt eine dauerhafte Einschränkung der Invalidität von 75%. Im Rahmen der vereinbarten Unfallversicherung leistet der Unfallversicherer.


Motorradunfall

Durch einen Motorradunfall verlor ein 40jähriger Versicherungsnehmer sein rechtes Bein. Als selbständiger Unternehmensberater konnte durch die Leistung aus der Unfallversicherung ein Kraftfahrzeug angeschafft werden, das entsprechend den körperlichen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers bedienbar war. So konnte die berufliche Tätigkeit im wesentlichen erhalten bleiben.


Pflegefall

Ein zweijähriges Mädchen spielt im Garten ihrer Großeltern. Sie ist fasziniert von der Vielzahl der bunten Blumen, insbesondere der blau leuchtenden Eisenhutblüten. Abgelenkt durch einen Telefonanruf war das Kind unbeaufsichtigt. Als die Großeltern in den Garten zurückkehren, liegt das Mädchen mit schwerer Atemnot auf der Wiese. Der herbeigerufene Notarzt stellt eine Vergiftung durch den Verzehr der Pflanzen fest. Aufgrund des Atemstillstandes wurde das Gehirn mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Hieraus folgt eine schwere irreparable Schädigung des Gehirns des Kindes. Das Kind wird lebenslang ein schwerwiegender Pflegefall bleiben. Der Unfallversicherer leistete die einmalige Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität. Darüber hinaus leistet der Unfallversicherer lebenslang die monatlich vereinbarte Unfallrente.


Funktionsbeeinträchtigung

Bei einem Handballspiel stürzt der Versicherte unglücklich und bricht sich das Ellbogengelenk. Der Bruch verheilt nur langsam und mit Komplikationen. Die teilweise Versteifung des Armes bleibt unausweichlich. Die Folgen für den Versicherten sind Einschränkungen im Beruf und Freizeit. Bei der Untersuchung durch einen Gutachter wird festgestellt, dass eine Funktionsbeeinträchtigung des Armes von 30 % besteht. Aufgrund der Verletzungsfolgen leistet der Unfallversicherer entsprechend des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe.


Behindertengerechter Mehraufwand

Ein Versicherungsnehmer erleidet einen Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Um weiterhin mobil sein zu können, wird sein Auto entsprechen der motorischen Möglichkeiten umgebaut. Eine spezielle Vorrichtung zu Bedienung von Gas und Bremse. Ein Rutschbrett zum Ein- und Aussteigen.


Bergungs- und Transportkosten

Ein Hotelgast meldet sich zu einer Gasttageswanderung bei der Rezeption ab. Seine Rückkehr plant der Hotelgast um 21 Uhr. Als der Gast um 22 Uhr noch nicht ins Hotel zurückgekehrt ist, vermutet der Hoteleigentümer einen Unfall und verständigt die Bergwacht, die umgehend mit einer Suchaktion beginnt. Um 23 Uhr kehrt der Gast in das Hotel zurück. Woraufhin die Suchaktion abgebrochen werden kann. Da die Vermutung nahe war, dass der Hotelgast einen Unfall erlitten hatte, werden die Kosten für die Suchaktion der Bergwacht, dem Hotelgast in Rechnung gestellt. Die Unfallversicherung begleicht die Kosten in Höhe von 4.800 €.

Eine Versicherungsnehmerin erleidet während der Fahrt mit ihrem PKW einen Herzinfarkt. Sie verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum. Die Fahrerin erleidet erhebliche Verletzungen, das Fahrzeug muss von einem Abschleppunternehmen geborgen werden. Schadenhöhe für die Bergung 1.200 €.


Druckkammerkosten

Während des Urlaubs unternimmt eine Versicherungsnehmerin einen Tauchgang in 25 Meter Wassertiefe. Sie taucht ca. 15 Minuten, als plötzlich zu viel Luft in die Tauchweste gerät. Aufgrund der Unerfahrenheit der Versicherungsnehmerin gerät diese in Panik und verliert die Kontrolle. Durch den entstehenden Auftrieb steigt die Taucherin viel zu schnell an die Wasseroberfläche. An Land angekommen wird sie unmittelbar ins Krankenhaus gebracht. Dort kommt die Taucherin in eine Druckkammer um eine übermäßige Bläschenbildung im Blut zu vermeiden. Die Kosten in Höhe von 2.800 € werden von der privaten Unfallversicherung übernommen.


Erfrierungen

Ein erfahrener Bergsteiger wird bei einer Bergtour von einem Schlechtwettereinbruch überrascht. Die Wetterlage verschlimmert sich, so dass der Bergsteiger unter einem Felsvorsprung übernachten muss, da ein Abstieg nicht mehr möglich ist. Bedingt durch die anhaltende Kälte kann der Bergsteiger am nächsten Tag nur noch tot von der Bergwacht aufgefunden werden. Der Bergsteiger erlag seinen starken Erfrierungen.


Kosmetische Operationen und Zahnersatz

Eine Radfahrerin stürzt mit ihrem Fahrrad und schlägt sich dabei einen Schneidezahn aus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen der festgelegten Höchstsätze die Kosten für die notwendige Zahnbehandlung. Der Zahnersatz wird aufgrund des Unfallereignisses von der privaten Unfallversicherung übernommen. Kosten 900 €.


Rettungsmaßnahmen

Eine Versicherungsnehmerin wird Zeugin eines Verkehrsunfalls. Ein Autofahrer ist von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Der Fahrer liegt bewusstlos in seinem Fahrzeug, das Feuer gefangen hat. Die Versicherungsnehmerin rettet den Fahrer aus seinem brennenden Fahrzeug, mit dem Wissen, dass die Situation gefährlich werden kann. Sie zieht sich Verbrennungen an beiden Unterarmen zu und muss vier Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.


Vergiftungen und Nahrungsmittelvergiftungen

Ein Schreiner schleift einen alten Schrank für einen Kunden ab, den er restaurieren soll. Aufgrund der lang anhaltenden Schleifarbeiten greift der Schreiner zu einer Flasche Mineralwasser. Jedoch verwechselt er die Flasche mit einer Flasche, in der Chemikalien aufbewahrt werden. Der Schreiner erleidet eine schwerwiegende Vergiftung, die stationär behandelt werden muss.


Vergiftung durch Gase und Dämpfe

Ein Malermeister lackiert in einer Kundenwohnung die Fenster und Türen. Während der Arbeiten werden durch die Lackierung Gase und Dämpfe freigesetzt, die der Maler über mehrere Stunden ausgesetzt ist. Dies führt zur Ohnmacht des Malers. Mit einem Rettungswagen wird er ins Krankenhaus gebracht und behandelt.


Vorsorgeversicherung beim Kauf oder Bau eines Eigenheims

Der Versicherungsnehmer ist selbständig tätig. Nach einem schweren Verkehrsunfall muss ein Bein amputiert werden. Aufgrund der schwerwiegenden Verletzung erfolgt ein sechsmonatiger Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung. In diesem Zeitraum kann der Versicherungsnehmer seiner selbständigen Tätigkeit nicht nachkommen und hat daher auch kein Einkommen. Jedoch muss der Versicherungsnehmer ein Darlehen für seine Eigentumswohnung weiterhin bedienen. Hierbei fallen Kosten in Höhe von 8.400 € an.


Eigenbewegung

Der Versicherungsnehmer spielt leidenschaftlich gerne Fußball mit seinen Freunden. Als er versucht den Pass eines Teamkollegen noch zu erreichen, macht er einen gewagten Ausfallschritt. Bei dieser Aktion reißt dem Versicherungsnehmer die Achillessehne im rechten Fuß.


Erhöhte Kraftanstrengung

Der Versicherungsnehmer hilft einem Freund beim Umzug. Als die beiden Freunde einen schweren Kühlschrank von der ersten Etage durch das Treppenhaus ins Erdgeschoss tragen, erleidet der Versicherungsnehmer einen schmerzhaften Stich im Rücken. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer einen Bandscheibenvorfall aufgrund der erhöhten Kraftanstrengung erlitten hat.


Infektionsklausel

Die Versicherungsnehmerin unternimmt einen Spaziergang durch einen Wald. Während des Spaziergangs wird sie von einer Zecke gebissen. Als sie sich die Zecke von ihrem Hausarzt entfernen lässt, stellt dieser fest, dass die Versicherungsnehmerin an Borreliose erkrankt ist.


Genesungsgeld

Der Versicherungsnehmer hatte einen schweren Verkehrsunfall und musste 60 Tage stationär im Krankenhaus verbringen. Der Versicherungsnehmer erhält von seiner privaten Unfallversicherung das vereinbarte Krankenhaustagegeld für 60 Tage und für weitere 60 Tage das vereinbarte Genesungsgeld.


Fahrtveranstaltung

Der Versicherungsnehmer nimmt mit seinem Oldtimer an einer Gleichmäßigkeitsprüfung teil. Ziel der Fahrtveranstaltung ist, dass eine bestimmte Strecke mehrmals in einer vorgegebenen Zeit möglichst genau gefahren wird. Bei der Veranstaltung kommt es zu einem schweren Unfall.


Mitwirkungsklausel

Die Versicherungsnehmerin verdreht sich aufgrund eines Fahrfehlers beim Skilaufen das Bein. Sie stürzt und erleidet den Abriss des Meniskus. Der behandelnde Arzt stellt fest, dass der Meniskus bereits zu 50 % vorgeschädigt war und an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt hat.


Kurkostenbeihilfe / Reha-Kosten

Ein Versicherungsnehmer hat sich bei einem Unfall einen Abriss des Kreuzbandes zugezogen. Nach der erfolgreichen Operation wird eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Bei der Kostenübernahme für die Rehabilitation übernimmt der Sozialversicherungsträger – Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger – nicht alle Kosten. Der restliche Teil wird von der privaten Unfallversicherung übernommen.


Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

Ein Versicherungsnehmer stürzt beim Obstpflücken von der Leiter. Der Sturz war so unglücklich, dass das Rückenmark stark geschädigt wird. Die Folge daraus ist eine ganzheitliche Querschnittlähmung.

Ein Versicherungsnehmer erleidet einen Verkehrsunfall mit seinem PKW. Durch den Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug platz die Windschutzscheibe des PKW`s des Versicherungsnehmers. Umherfliegende Glassplitter verletzen die Augen des Versicherungsnehmers so sehr, dass es auf beiden Augen erblindet.

Eine Versicherungsnehmerin verursacht einen Verkehrsunfall und kann sich mit letzter Kraft noch aus dem brennenden Fahrzeug befreien. Die Folge sind Verbrennungen des III. Grades von mehr als 40 % der Körperoberfläche.


Tauchtypische Unfälle

Der Versicherungsnehmer unternimmt einen Tauchgang von 35 Meter Tiefe in seinem Urlaub. In der Tiefe hält er sich 25 Minuten auf, als plötzlich Luft in seine Tauchweste gerät. Der Versicherungsnehmer gerät in Panik und verliert die Kontrolle über den Tauchvorgang. Aufgrund des Auftriebs der Tauchweste treibt der Versicherungsnehmer zu schnell an die Wasseroberfläche. Bedingt durch das schnelle Auftauchen bilden sich im Blut des Versicherungsnehmers Bläschen. Diese verstopfen die Versorgung des Rückenmarks. Als Dauerfolgen erleidet der Versicherungsnehmer Lähmungen der Extremitäten.