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Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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- Polizei und/oder die Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Polizei und/oder die Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />




👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Übergangsleistung]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
Schlagwort:<br />
[[Unfallversicherung private, Übergangsleistung]]  <br />




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[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
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