Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(13 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br />
* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br />


Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen, wie<br />
- Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen, wie<br />
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("zur Gefahrengruppeneinteilung");
<br />
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale (zur Gefahrengruppeneinteilung, Prämienberechnung);
<br />
- Gesundheitszustand und gesundheitliche Vorschäden, Vorerkrankungen;
<br />
- Gesundheitszustand und gesundheitliche Vorschäden, Vorerkrankungen;
<br />
- bereits bestehende Unfallversicherungen.<br />
- bereits bestehende Unfallversicherungen.<br />
Zeile 13: Zeile 13:
- Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls.  
- Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls.  


* '''Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br />
* '''Anzeigepflicht, Auskunftspflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br />


- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen, <br />
- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. <br />
- ein Arzt ist hinzuzuziehen.
<br />
- Ein Arzt ist hinzuzuziehen.
<br />
- Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu erfolgen
<br />
- Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu erfolgen.
<br />
- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
<br />
- Es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben.
<br />
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
<br />
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
.<br />
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss gegeben
 Werden<br />
- Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br />
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.<br />
- Polizei und/oder die Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />


Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[Unfallversicherung private, Übergangsleistung]]  <br />
 
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.-.-.-.
 
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü