Unfallversicherung private, Insektenstich

Aus Versicherungen.org Wiki


Ein Insekten­stich oder auch Insektenbiss ist dem Grunde nach der Versicherungsdefinition kein Versicherungsfall und somit nicht leistungspflichtig. Etliche Versicherer bieten über die Infektionsklausel aber hierfür Versicherungsschutz, wenn eine anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt. Ein Zeckenbiss kann ggf. als Unfall gelten und den Leistungsfall auslösen.

Die Abgrenzung zwischen dem Zeckenstich oder Biss oder einer chronischen Erkrankungen führt häufig zu Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

OLG Nürn­berg - Az. 8 W 2040/14
OLG Koblenz - Az. 10 U 228/11


👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Definition Unfall


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff, Unfallinfektionswklausel

.-.-.-.