Unfallversicherung private, Definition Unfall

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punktes ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Sturz
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















.-.-.-.