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Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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{| class="wikitable"
|-
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br />
|}
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Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
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'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden |Eigenbewegungsschaden ]]  <br />
[[Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden |Eigenbewegungsschaden ]]  <br />
[[Unfallversicherung private, Insektenstich ]]  <br />
[[Unfallversicherung private, Insektenstich ]]  <br />
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