Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Unfallversicherung private, Definition Unfall<br />
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Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.





Version vom 8. Januar 2017, 10:49 Uhr

Unfallversicherung private, Definition Unfall

Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.



Schlagwort:Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor