Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.





Version vom 25. Juni 2017, 08:46 Uhr

Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."



Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor