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Unfallversicherung private, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel.
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel.


'''Siehe:'''
'''Siehe: '''Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des GDV




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