Unfallversicherung private, Übergangsleistung
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Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.
Siehe auch:
Unfallversicherung private, VERSICHERUNGSVERGLEICH
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