Unfallversicherung private, Übergangsleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden.  Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.
Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden.  Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.
'''Siehe auch:'''<br />
[[Unfallversicherung private, VERSICHERUNGSVERGLEICH]]  <br />
[[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]
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[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
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