Unfallversicherung gesetzliche, Elternzeit

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.


<zurück Einträge vorwärts >    Alle Einträge zur gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.