Unfallversicherung gesetzliche, Beiträge

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Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert.

Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme sowie der Gefahrklasse der versicherten Unternehmens.

Die Gefahrklasse wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaft in deren Gefahrtarif festgelegt gem. § 157 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Die Zahlung der Beiträge wird durch den Arbeitgeber erbracht gem. § 150 Abs. 1 SGB VII. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des ausbezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, der sog. Lohnsumme gem. § 153 SGB VII.

Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere.


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