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Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert. | Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert. | ||
Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme sowie der Gefahrklasse der versicherten Unternehmens. | '''Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme sowie der Gefahrklasse der versicherten Unternehmens.''' | ||
Die Gefahrklasse wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaft in deren Gefahrtarif festgelegt gem. § 157 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Die Zahlung der Beiträge wird durch den Arbeitgeber erbracht gem. § 150 Abs. 1 SGB VII. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des ausbezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, der sog. Lohnsumme gem. § 153 SGB VII. | Die Gefahrklasse wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaft in deren Gefahrtarif festgelegt gem. § 157 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Die Zahlung der Beiträge wird durch den Arbeitgeber erbracht gem. § 150 Abs. 1 SGB VII. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des ausbezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, der sog. Lohnsumme gem. § 153 SGB VII. | ||
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'''Versicherter Personenkreis | '''Versicherter Personenkreis, pflichtversicherte Mitglieder''' | ||
In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die nachfolgenden Personengruppen zu den pflichtversicherten Mitgliedern: | In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die nachfolgenden Personengruppen zu den pflichtversicherten Mitgliedern: | ||
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* Teilnehmer einer Maßnahme für die Vorbeugung von Berufskrankheiten | * Teilnehmer einer Maßnahme für die Vorbeugung von Berufskrankheiten | ||
* Pflegepersonen | * Pflegepersonen | ||