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Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert. | |||
'''Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme sowie der Gefahrklasse der versicherten Unternehmens.''' | |||
Die Gefahrklasse wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaft in deren Gefahrtarif festgelegt gem. § 157 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Die Zahlung der Beiträge wird durch den Arbeitgeber erbracht gem. § 150 Abs. 1 SGB VII. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des ausbezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, der sog. Lohnsumme gem. § 153 SGB VII. | |||
Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere. | |||
'''Versicherter Personenkreis, pflichtversicherte Mitglieder''' | |||
In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die nachfolgenden Personengruppen zu den pflichtversicherten Mitgliedern: | |||
* Beschäftigte | |||
* Auszubildende | |||
* Fort- und Weiterbildende | |||
* Landwirte, der Ehegatte, mitarbeitende Familienangehörige, ehrenamtlich in der Landwirtschaft tätige Personen | |||
* Hausgewerbetreibende, der Ehegatte | |||
* Zwischenmeister, der Ehegatte | |||
* Kinder, die einen Kindergarten besuchen oder durch eine Tagesmutter betreut werden | |||
* Schüler auf allgemein- oder berufsbildenden Schulen inkl. Schulischer Maßnahmen wie z.B. Klassenfahrten | |||
* selbständig oder ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen / Wohlfahrtspflege | |||
* ehrenamtlich tätige Personen bei staatlichen oder kirchlichen Organisationen | |||
* ehrenamtlich tätige Personen, die dem Katastrophenschutz oder Zivilschutz dienen | |||
* Personen im Rahmen der staatsbürgerlichen Pflicht, wie z.B. Wahlhelfer | |||
* Zeugen, die durch deutsche Gerichte vorgeladen wurden | |||
* Nothelfer während eines akuten Unglückfalls | |||
* Blutspender / Organspender inkl. Der vorbereitenden Untersuchungen | |||
* Bezieher von ALG I oder II, die vom Amt wegen deren Meldepflicht vorgeladen wurden | |||
* Teilstationäre / Stationäre Patienten / Teilnehmer einer medizinischen Rehabilitation | |||
* Teilnehmer einer Maßnahme für die Vorbeugung von Berufskrankheiten | |||
* Pflegepersonen | |||