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Unfallversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere.
'''Versicherter Personenkreis'''
'''Pflichtversicherte Mitglieder'''
In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die nachfolgenden Personengruppen zu den pflichtversicherten Mitgliedern:
* Beschäftigte
* Auszubildende
* Fort- und Weiterbildende
* Landwirte, der Ehegatte, mitarbeitende Familienangehörige, ehrenamtlich in der Landwirtschaft tätige Personen
* Hausgewerbetreibende, der Ehegatte
* Zwischenmeister, der Ehegatte
* Kinder, die einen Kindergarten besuchen oder durch eine Tagesmutter betreut werden
* Schüler auf allgemein- oder berufsbildenden Schulen inkl. Schulischer Maßnahmen wie z.B. Klassenfahrten
* selbständig oder ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen / Wohlfahrtspflege
* ehrenamtlich tätige Personen bei staatlichen oder kirchlichen Organisationen
* ehrenamtlich tätige Personen, die dem Katastrophenschutz oder Zivilschutz dienen
* Personen im Rahmen der staatsbürgerlichen Pflicht, wie z.B. Wahlhelfer
* Zeugen, die durch deutsche Gerichte vorgeladen wurden
* Nothelfer während eines akuten Unglückfalls
* Blutspender / Organspender inkl. Der vorbereitenden Untersuchungen
* Bezieher von ALG I oder II, die vom Amt wegen deren Meldepflicht vorgeladen wurden
* Teilstationäre / Stationäre Patienten / Teilnehmer einer medizinischen Rehabilitation
* Teilnehmer einer Maßnahme für die Vorbeugung von Berufskrankheiten
* Pflegepersonen
'''Versicherungsfreiheit'''
von der Pflichtmitgliedschaft sind nachfolgende Personengruppen befreit gem. § 4 SGB VII:
* Beamte
* Personen, die gem. Bundesversorgungsgesetz einen finanziellen Ausgleich beanspruchen können, wie z.B. Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
* Mitglieder von geistlichen Genossenschaften / Diakonien
* Jagdgäste / Fischereigäste
* nicht gewerbsmäßige Binnenfischer, Imker und Mastbetriebe
* Ärzte
* Zahnärzte
* Tierärzte
* Psychotherapeuten
* Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
* Heilpraktiker
* Apotheker




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