Umweltversicherung

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In der Umweltversicherung wird nach der Umweltschadenversicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung unterschieden. Der wesentliche Unterschied der beiden Umweltversicherungen liegt bei der Haftung.


Haftung in der Umweltschadenversicherung

Die gesetzliche Grundlage der Umweltschadenversicherung begründet sich im Umweltschadengesetz. Hiernach ist derjenige, der einen Umweltschaden verursacht für den Schadenersatz verpflichtet.


Haftung in der Umwelthaftpflichtversicherung

Bei der Umwelthaftpflichtversicherung ist der Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Folgeschäden durch Umwelteinwirkungen versichert.


Versicherungsumfang in der Umweltschadenversicherung

Der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung erstreckt sich auf die Haftung für Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende und deren beruflicher Tätigkeit auf eigenen und fremden Grundstücken. Auch versichert sind die eigenen Betriebseinrichtungen, die Planung, die Herstellung, die Lieferung und Montage von umweltrelevanten Anlagen, sowie Schäden durch Kleingebinde (bis 1.000 Liter), sowie ein Heizöltank mit einem maximalen Fassungsvermögen von 10.000 Liter.


Versicherungsumfang in der Umwelthaftpflichtversicherung

Der Versicherungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung lässt sich nach der Art des Risikos in folgende Bereiche katalogisieren. Diese Risiken sind u.a.

  • Öltanks
  • Brennstofftanks
  • Kläranlagen
  • Anlagen der Farb- und Chemieproduktion
  • Lackierarbeiten
  • Sprengvorhaben

Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens für Folgeschäden durch Umwelteinwirkungen versichert.


Umwelthaftpflichtversicherung – Umwelteinwirkungen

Eine Umwelteinwirkung kann sich auswirken auf:

  • Boden
  • Luft
  • Wasser

Hierzu zählen u.a.:

  • Erschütterungen
  • Stoffe
  • Geräusche
  • Druck
  • Strahlen
  • Gase
  • Dämpfe
  • Wärme
  • sonstige Erscheinungen
  • Schäden durch elektrische Felder
  • Schäden durch elektromagnetische Felder
  • Schäden durch magnetische Felder


Schäden in der Umweltschadenversicherung

Lt. Umweltschadengesetz haftet der Verursacher für die nachfolgenden Schäden

  • an einer Person
  • an Fauna
  • an Flora
  • an Gewässer
  • an Boden


Schäden in der Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen entstanden sind bei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden


Schlagwort: Umwelt