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Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da  zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da  zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
* '''Formvorschriften'''<br />
:Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.


* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br />
* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br />


Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig.  
:Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig.  
 


* '''Formvorschriften'''<br />
*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
*'''Ein öffentliches Testament''' hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
:Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.




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'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Erbfolge]]  <br />
[[Erbfolge]]  <br />
[[Erbschaftssteuer]]  <br />
[[Erbschaftssteuer]]  <br />
[[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
[[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
[[Erbschaftssteuerversicherung]]  <br />
[[Erbschaftssteuerversicherung]]  <br />
Schlagwort: Nachlass, Nachlassverfügung<br />




  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
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<center>{{BimpimV02}}






'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  08152<br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Nachlass, Nachlassverfügung


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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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