Subsidärhaftung

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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.

Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.


Siehe auch:
Subsidaritätsklausel



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