Sturmschaden Hagelschaden

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Definition Sturm

Als Sturm wird eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort bezeichnet. Dies entspricht der Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.

Bei einem Sturmschaden gibt es nicht die eine Versicherung, die für sämtliche Schäden aufkommt. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt ist immer im Einzelfall zu entscheiden und von der Ursache abhängig. So kann es die nachfolgenden Versicherungsbereich betreffen.

- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Elementarversicherung


  • Die Hausratversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, wenn aufgrund eines Sturmschadens die Wohnungseinrichtung beschädigt oder zerstört wird. Zu beachten ist jedoch, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig handelt. Wie z.B. wenn ein Dachfenster geöffnet ist oder die Terrassentüre offen steht.


  • Das Risiko der Sturmschäden muss in der Wohngebäudeversicherung vereinbart sein, um eine entsprechende Entschädigung im Schadensfall durch den Wohngebäudeversicherer zu erhalten. Lediglich der Bereich Feuer stellt eine Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer in einigen Bundesländern dar.


  • Die Haftpflichtversicherung – Privathaftpflichtversicherung – des Grundstückseigentümers greift, wenn z.B. aufgrund eines Sturmschadens ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt und das Nachbargebäude beschädigt.
  • Wird jedoch ein parkendes Auto durch einen herabfallenden Ast beschädigt, so leistet die Kfz-Versicherung, speziell die Kaskoversicherung des Kraftfahrzeughalters für den entstandenen Schaden. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, da ein Sturmschaden durch die Teilkaskoversicherung, unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung, abgedeckt ist.


  • Wird aufgrund eines Sturms der Keller oder der Garten überflutet, so liegt ein Schaden durch ein Hochwasser vor. Dieser ist nur über den Baustein der Elementarversicherung abgedeckt. Diese kann als Ergänzung zu Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. In der Elementarversicherung sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen versichert. In einigen ausgewiesenen Hochwassergebieten ist die Vereinbarung der Elementarversicherung nicht möglich bzw. bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften kann diese mit einem hohen Beitragszuschlag vereinbart werden.



Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschäden, Unwetterversicherung, Sturmschäden

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