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Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
:Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
:Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️  Revision wurde zugelassen.
:Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️  Revision wurde zugelassen.
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
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D - 82211 Herrsching<br />
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'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
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