Sorgerechtsverfügung

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Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen, falls sie versterben. Denn Großeltern oder Verwandte übernehmen nicht automatisch die elterliche Sorge. Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, so darf das Gericht nur zum Wohle des Kindes von den Vorgaben der verstorbenen Eltern abweichen. Die Wirksamkeit einer Sorgerechtsverfügung setzt analog den formalen Vorschriften des Testaments voraus.



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👁 Siehe auch: Vorsorgevollmacht
👁 Siehe auch: Zentrales Vorsorgeregister
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Schlagwort: Vorsorgeverfügungen


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