Selbstbeteiligung / Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Selbstbeteiligung / Selbstbehalt<br />
Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).  
Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).  


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Daneben gibt es auch noch Mischformen zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt: Bis zu einem bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, wird nur ein prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags gezahlt - wird dieser Betrag überschritten, wird zu 100 Prozent erstattet.  
Daneben gibt es auch noch Mischformen zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt: Bis zu einem bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, wird nur ein prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags gezahlt - wird dieser Betrag überschritten, wird zu 100 Prozent erstattet.  


'''Fallbezogener Selbstbehalt'''
* '''Fallbezogener Selbstbehalt'''


Beim fallbezogenen Selbstbehalt werden Selbstbehalte für einzelne Leistungen (zum Beispiel je Arztbesuch oder Rezept) festgelegt. Zumeist gibt es für die fallbezogenen Selbstbehalte eine Maximalgrenze.  
Beim fallbezogenen Selbstbehalt werden Selbstbehalte für einzelne Leistungen (zum Beispiel je Arztbesuch oder Rezept) festgelegt. Zumeist gibt es für die fallbezogenen Selbstbehalte eine Maximalgrenze.  


'''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der GKV'''
* '''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der GKV'''


In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die eingeführte Selbstbeteiligung eine Möglichkeit (auf Wunsch des freiwillig Versicherten), Beiträge durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Bedingung ist die Vereinbarung des Kostenerstattungsprinzips. Weiterhin bieten einige Krankenkassen inzwischen einen Wahltarif mit Selbstbeteiligung an, an den der Versicherte bei einem Tarifwechsel dann aber drei Jahre gebunden ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die eingeführte Selbstbeteiligung eine Möglichkeit (auf Wunsch des freiwillig Versicherten), Beiträge durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Bedingung ist die Vereinbarung des Kostenerstattungsprinzips. Weiterhin bieten einige Krankenkassen inzwischen einen Wahltarif mit Selbstbeteiligung an, an den der Versicherte bei einem Tarifwechsel dann aber drei Jahre gebunden ist.
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Schlagwort: Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Eigenbeteiligung<br />
 
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Schlagwort: Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Eigenbeteiligung<br />


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