Sachschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.  
Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.  


Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Sucnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen die dem Grunde nach Vermögensschäden erstatten.
Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.<br />
 





Version vom 27. Januar 2017, 16:27 Uhr


Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen. Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache. Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.

Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.


👁 Siehe auch: Personenschaden
👁 Siehe auch: Vermögensschaden