Rentenversicherung private, Zinsüberschuss

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Seit 2011 dürfen die Lebensversicherungsgesellschaften einen Teil des Zinsgewinns vor der Berechnung der Überschussbeteiligung in die Zinszusatzreserve überführen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass weniger Zinsüberschüsse in den Rohgewinn einfließen, an dem die Versicherten mit 90 Prozent beteiligt sind.




Schlagwort: Ertragsanteile, Besteuerung Ertragsanteil

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