Rentenversicherung private, Kostenüberschuss

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In der privaten Rentenversicherung entstehen bei den Versicherungsunternehmen Überschüssen. Hierzu zählen u.a. auch die sog. Kostenüberschüsse. Diese entstehen, wenn dem Versicherungsunternehmen weniger Kosten entstehen als ursprünglich geplant war. Derzeit werden ca. 75 % der Kostenüberschüsse an die Versicherten weitergegeben. Der Rest verbleibt beim Versicherer. Aufgrund der vorsichtigen Kostenkalkulation der Versicherer wäre eine Anhebung der Beteiligung der Versicherten auf 90 % an den Kostenüberschüsse durchaus möglich und vorstellbar.




Schlagwort: Ertragsanteile, Besteuerung Ertragsanteil

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