Rentenversicherung private, Kapitalauszahlung

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In der privaten Rentenversicherung steht meist im Alter zwischen 60 und 65 eine Entscheidung aus, die Auszahlung der privaten Rentenversicherung wird fällig.


Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • als monatliche Rente
  • als einmalige Kapitalzahlung

Voraussetzung hierfür ist, dass bei Abschluss der privaten Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht festgelegt bzw. vereinbart wurde.


Steuerliche Behandlung der Kapitalauszahlung


Privater Rentenversicherungsvertrag mit Beginn vor dem 01.01.2005

Die Auszahlung erfolgt steuerfrei, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bereits zwölf Jahre bestanden hat und fünf Jahre Beiträge eingezahlt wurden.


Private Rentenversicherungsvertrag mit Beginn nach dem 01.01.2005

Die Hälfte des Auszahlungsbetrages wird versteuert. Zunächst mit der KEST (Kapitalerstragssteuer) und im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz, wobei die KEST angerechnet wird. Des weiteren ist Auszahlung an das erreichen eines bestimmten Alters gebunden, im Regelfall: 60 Jahre.




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