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Rentenversicherung gesetzliche, freiwillig versichert: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt werden. Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, damit keine Frist versäumt wird.
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt werden. Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, damit keine Frist versäumt wird.
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