Rentenversicherung gesetzliche, Zurechungszeit

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Bei jungen Versicherten zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Hier gibt es die sog. Zurechnungszeit. Diese ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit wird der Versicherte so gestellt, als hätte dieser bis zu diesem festgelegten Lebensalter Beiträge gezahlt. Bei Renten, die am dem 01.01.2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Januar 2024 schritweise vom 62. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr.

Anhebung der Zurechnungszeit

Rentenbeginn im Jahr Anhebung um Monate Auf das Alter
Jahre Monate
2018 3 62 3
2019 6 62 6
2020 12 63 0
2021 18 63 6
2022 24 64 0
2023 30 64 6
2024 36 65 0



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