Rentenversicherung gesetzliche, Widerspruch gegen Bescheide

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 24. Mai 2017, 09:50 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ '''Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sind nicht widerspruchslos hinzunehmen'''. Ein Widerspruch kann er innerhalb eines Monats eingereicht werden. Ha…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sind nicht widerspruchslos hinzunehmen. Ein Widerspruch kann er innerhalb eines Monats eingereicht werden. Hat der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten. Bleibt die Verwaltung bei ihrer Entscheidung, wird der Vorgang an den Widerspruchsausschuss weitergegeben. Im Ermessen des Ausschusses liegt es dann die Verwaltungsentscheidung zu akzeptieren oder zu ändern. Das Verfahren ist kostenfrei.