Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten

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In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.


Wartezeit für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen 35 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI
Altersrente für Frauen 15 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI

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